Informationen zur Regelbaumkontrolle
Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sollte jeder Grundstückseigentümer in regelmäßigen Intervallen den Zustand und die Verkehrssicherheit der Bäume überprüfen lassen. Als zertifizierter Baumkontrolleur können von mir die Regelkontrollen von Bäumen entsprechend Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen - Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) erstellt werden.
Eine Bilderstrecke für die Visualisierung finden Sie nach den Ausführungen.
Was ist ein Baumkaster?
In der Regel wird von mir ein GIS-basiertes Baumkataster erstellt, um auch für die Baumeigentümer, Stiftungen, Vereine, Firmen oder Privatleute alle relevanten Informationen fachgerecht und nachvollziehbar darzustellen.
Ein Baumkataster ist ein Verzeichnis von Bäumen. Die Daten sind in einer Tabelle/Datenbank gespeichert und auf einer Karte verzeichnet. Für ein Baumkataster wird ein geographisches Informationssystem (GIS) benötigt. Es dient zur räumlichen Darstellung der Bäume auf einer Karte, Eingabe, Abfrage, Verwaltung, Auswertung und Ausgabe der Daten.
Folgende Übersicht aus dem Baumkataster soll die Vorteile eines GIS-basierten Baumkatasters darstellen:
GIS ist ein eigenes umfangreiches Spezialgebiet. Daher wird aufgrund der Komplexität nicht zu sehr ins Detail gegangen und sich auf die notwendigen (Grund-) Funktionen für das Baumkataster beschränkt. Ich arbeite mit einem Baumkataster, welches bei zahlreichen Gemeinden, Baumpflegern und Baumkontrolleuren im Einsatz ist.
Wie kann ein Workflow aussehen?
Der Workflow wird immer an den Bestand der Bäume und den entsprechenden Auftrag angepasst.
Ein möglicher Workflow, der mit einem meiner großen Auftraggeber gegestimmt ist, möchte ich exemplarisch vorstellen:
Gemäß FLL Baumkontrollrichtlinien ist die Verkehrssicherheit durch fachgerechte Regelbaukontrollen und Dokumentationen, verbunden mit ggfs. erforderlichen weiteren Maßnahmen sicherzustellen. Bei Kindertagesstätten ist zudem erforderlich die Bepflanzung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Giftpflanzen vorhanden sind.
Mit der Erbringung der Regelbaumkontrollen gemäß FLL, sowie eine damit verbundene Überprüfung der Gartenflächen auf Giftpflanzen können diese Kontrollverpflichtungen und eine mögliche Haftung auf mich als Sachverständigen übertragen werden.
Ich führe die Regelbaumkontrollen gemäß der aktuellen Baumkontrollrichtlinien der FLL (derzeit: Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen – Baumkontrollrichtlinien, 2010) in Abstimmung mit den Organisationseinheiten vor Ort durch. In meinen Geschäftsräumen wird ein Baumkontrollbuch (GIS-basiertes Baumkataster) geführt. Ich erstelle nach den Begehungen eine Sachverständigenstellungnahme inkl. Kopien der Protokolle (Baumdatenblättter), in der die Ergebnisse festgehalten werden. Diese wird per Mail an die Organisationseinheit und auf Wunsch in „CC“ weiteren Personen zur Verfügung gestellt. Die Sachverständigenstellungnahme ist die Zusammenfassung und dient der Arbeitserleichterung vor Ort.
Wurde festgestellt, dass z.B. baumpflegerische Maßnahmen (Totholzentfernung) erforderlich sind, wird die Dringlichkeit in Ampelform dargestellt. Auf Wunsch kann durch mich eine Hilfestellung bei der Erledigung der Maßnahmen geleistet werden.
Informationen für Kleingartenvereine und Stiftungen
Bei Kleingartenvereinen uns Stiftungen stellt sich die Thematik ähnlich dar, lediglich für eine bessere Lesbarkeit wird nachfolgend die Ausführung anhand von Kleingartenvereinen erstellt.
Insbesondere bei Kleingartenvereinen stellt sich die Frage, ob die Bäume und Gehölze auf Gemeinschaftsflächen (Parkplätze, Wege, Spielplätze, Außenanlagen, etc.) im Verantwortungsbereich der Vereine liegen.
Wurde vom Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht abgetreten, muss der Verein die Verkehrssicherheit durch die vorgeschriebenen Regelbaumkontrollen gemäß FLL von fachkundigen Personen durchführen und dokumentieren lassen. Der Verein, also der Vorstand des Vereins, ist hierfür verantwortlich und hat somit ein potentielles Risiko im Falle eines Schadens in die Haftung genommen zu werden.
Grundsätzlich kann diese Kontrollaufgabe von einem Vereinsmitglied durchgeführt werden, wenn dieses die ausreichende Fachkunde (z.B. als zertifizierter Baumkontrolleur) nachweisen kann. In diesen Fällen empfiehlt es sich, zu prüfen, ob eine Versicherung diese Kontrolltätigkeit in ausreichender Höhe versichert. Handelt es sich um ein Vorstandsmitglied, ist bei der Versicherung vorab nachzufragen, ob im Falle eines Schadens diese Tätigkeit im Rahmen der bestehenden Versicherungen abgedeckt ist.
Es sollte genau dokumentiert werden, wer für die Baumkontrolle und daraus resultierenden Maßnahmen verantwortlich ist.
Die Baumkontrolle kann auch an Externe abgetreten werden. Dies hat für den Verein den Vorteil, eine fachgerechte Baumkontrolle und Dokumentation vorweisen zu können und gleichzeitig die Haftung für den Verein zu minimieren.
In der Praxis hat es sich bewährt, die Baumkontrolle von Personen / Firmen durchführen zu lassen, die nicht an weiteren Maßnahmen wie z.B. an der Fällung bzw. Baumpflege durch Folgeaufträge profitieren.