Unfallschaden an einer Thujahecke
Für die Überprüfung des Versicherungsgutachtens und der Feststellung der Schadenshöhe hat mich der Geschädigte beauftragt.
Die Berechnung der Schadenshöhe erfolgt nach der sogenannten „Methode Koch“, in der die Kosten für eine gleichwertige Pflanzung verzinst und addiert werden. Dieses rechnerische Ergebnis wird mit der Naturalrestitution, also dem 1:1 Ersetzen der Schäden, verglichen. Angebote zur Schadensregulierung, d.h. dass lediglich ein paar Thujapflanzen nachgesetzt werden, sollten genau geprüft werden. Ein Sachverständigengutachten macht bei diesen Fällen Sinn.