Qualifikationen

Qualifikationen und Auszüge von Thomas Bauer

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Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Nach erfolgreichem Nachweis der Fachkenntnisse und Qualifikationen, sowie bestandener Prüfung, wurde die Vereidigung durch die Regierung von Schwaben durchgeführt. Aufgrund der Vereidigung darf nun folgende Bezeichnung benutzt werden: Diplom – Wirtschaftsingenieur (FH) Thomas Bauer “öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet “Haus- und Kleingärten”.

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Zertifizierung zum Qualifizierten Baumkontrolleur

Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener theoretischer und praktischer Prüfung zum zertifizierten Baumkontrolleur wurde das Zertifikat “arbocert” verliehen.

Regelkontrolle bei Bäumen entsprechend der Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen – Baumkontrollrichtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL).

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Sachkundiger für „Baumhabitat-Strukturen – SachBaHa“

Bäume, Sträucher und Hecken bieten zahlreichen geschützten Tierarten, insbesondere Vögeln, Fledermäusen, Kleinsäugern und Insekten wichtigen Brut- oder Lebensraum. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet es, geschützte Tierarten in ihrem natürlichen Umfeld zu stören bzw. deren Lebensraum zu zerstören. Daher ist es sehr wichtig, Habitate zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. 

Nach theoretischer und praktischer Prüfung wurde Herr Thomas Bauer zertifiziert auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024.

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Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 (großer Asbestschein)

Der Sachkundenachweis nach den “Technischen Regeln für Gefahrstoffe – Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519)” wird umgangssprachlich häufig als “großer Asbestschein” bezeichnet.

Nach erfolgreicher Teilnahme des Lehrgangs und bestandener Prüfung wurde gemäß TRGS 519 die Sachkunde bescheinigt.

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Pflanzenschutz-Sachkundenachweis für Anwendung inkl. Beratung und Abgabe

Mit der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen vom 6. Februar 2012) wurde festgelegt, dass eine Person nur dann Pflanzenschutzmittel anwenden, über Pflanzenschutz beraten oder Pflanzenschutzmittel vertreiben darf, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt. Aufgrund seiner Qualifikationen hat Thomas Bauer den Pflanzenschutznachweis für Anwendung inkl. Beratung und Abgabe.

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Zertifizierung zum Umweltbaubegleiter

Seit der Einführung des Umweltschadensgesetzes im Jahr 2007 finden sich in Genehmigungsbescheiden oder Baugenehmigungen zunehmend Auflagen, die eine „Umweltbaubegleitung“ fordern. Die Umweltbaubegleitung (UBB) ist bei diversen Bauvorhaben zu finden. Das Ziel der UBB ist die Beachtung aller gesetzlichen Umweltvorschriften, Normen und Regelwerke, die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben aus der Baurechtserlangung sowie die Vermeidung von Umweltschäden, den dadurch entstehenden Kosten und Zeitverzögerungen. Dabei sind es nicht immer nur die großen Infrastrukturprojekte, sondern zunehmend auch kleinere Bauvorhaben unterschiedlichster Vorhabenträger, bei denen eine UBB zur Auflage gemacht wird.

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Bescheinigung der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation

Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandenen theoretischen und praktischen Prüfungen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung wurde die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation bescheinigt. Umgangssprachlich wird häufig vom AdA-Schein gesprochen.

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Zertifizierung zum Mediator

Nach erfolgreicher Teilnahme und Erfüllung der Zertifizierungsvoraussetzungen gem. Mediationsgesetz wurde Thomas Bauer im Dezember 2023 für alle Ausbildungsinhalte, die das Mediationsgesetz vorgibt, zertifiziert. Aussteller des Zertifikats ist die M2 Akademie.

Wer sich zertifizierter Mediator nennen darf, hat der Gesetzgeber in der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) geregelt. Hieran orientiert sich die Ausbildung, um eine Zertifizierung nach Erlass der Rechtsverordnung zu ermöglichen.

Darüber hinaus fordert das Mediationsgesetz praktische Erfahrung in Supervision oder Covision und den Nachweis von Fällen.

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