Erfolgreiche Zertifizierung als Sachkundiger für „Baumhabitat-Strukturen – SachBaHa“

Sowohl im Rahmen der Baumkontrolle und Beurteilung der Verkehrssicherheit können artenschutzrechtliche Belange relevant werden, auch bei Baumpflegearbeiten, Baumaßnahmen, Rodungen, etc. kann es erforderlich sein, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen.

Das relativ neue Instrument der artenschutzrechtlichen Prüfung basiert auf den Schutzbestimmungen für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten, die in zwei europäischen Richtlinien, der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) und der Vogelschutz-Richtlinie sowie im nationalen Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz) verankert sind.

Eine detailliertere Darstellung der gesetzlichen Grundlagen und der Vorgehensweise bei der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ist in den Hinweisen der Obersten bayerischen Baubehörde für saP im Straßenbau und beim Bayerischen Landesamt für Umwelt zu finden.

Das Verfahren zur Artenschutzprüfung (ASP) ist in drei Stufen unterteilt:
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Stufe III: Ausnahmeverfahren

Die Artenschutzprüfung der Stufe 1 (auch Potentialeinschätzung) ist die Grundlage zur Einschätzung eines potentiellen Konflikts der geplanten Maßnahme mit den Vorgaben des Artenschutzrechts. Hierfür ist eine Begutachtung des Geländes vor Ort erforderlich. Der Untersuchungsumfang ist abhängig von Größe und Beschaffenheit des Geländes, sowie vorhandenen Grünflächen mit Baumbestand.

Für einzelne Bäume reicht erfahrungsgemäß ein Ortstermin zur Bewertung der Stufe 1 aus. Sollten bei der Bewertung der Stufe 1 keine Konflikte mit dem Artenschutz gesehen werden, ist das Verfahren beendet. Liegt ein Konfliktpotential vor, wird eine Prüfung der Stufe 2 notwendig.
Es wird empfohlen auch bei einfachen und unproblematischen Fällen eine „artenschutzrechtliche Beurteilung“ anzufertigen, in der das Projekt kurz beschrieben und hinsichtlich seiner Auswirkungen eingeschätzt wird. Die ggf. notwendigen Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Aufhängen von Fledermauskästen) sind dort zu dokumentieren.

Thomas Bauer wurde als Sachkundiger für „Baumhabitat-Strukturen – SachBaHa“ erfolgreich zertifiziert auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 und setzten sich also u.a. mit folgenden Fragen auseinander:

  • An welchen Bäumen ist mit artenschutzrelevantem Besatz zu rechnen?
  • Wann und woran ist eine Besiedelung mit Vögeln an Bäumen erkennbar?
  • Wo und wann sind Fledermäuse bzw. Säugetiere an Bäumen zu erwarten?
  • Wo und wann können Käfer bzw. Insekten in Bäumen erwartet werden?
  • Handlungsempfehlungen für Baumpfleger,
  • Ansprechpartner für Behörden und Baumeigentümer,
  • Erstellung von Artenschutzprüfungen der Stufe 1 (auch Potentialeinschätzung) ASP 1