Ergänzende Dienstleistungen

Ergänzende Dienstleistungen – Thomas Bauer

Neben dem Fachgebiet Haus- und Kleingärten, für das Thomas Bauer öffentlich bestellt und vereidigt wurde, wurden weitere Qualifikationen erworben, die das Leistungsspektrum ergänzend abrunden.

Baumkontrolle

Informationen zur Regelbaumkontrolle

Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sollte jeder Grundstückseigentümer in regelmäßigen Intervallen den Zustand und die Verkehrssicherheit der Bäume überprüfen lassen. Als zertifizierter Baumkontrolleur können von mir die Regelkontrollen von Bäumen entsprechend Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen – Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) erstellt werden.

Eine Bilderstrecke für die Visualisierung finden Sie nach den Ausführungen.

Was ist ein Baumkataster?

In der Regel wird von mir ein GIS-basiertes Baumkataster erstellt, um auch für die Baumeigentümer, Stiftungen, Vereine, Firmen oder Privatleute alle relevanten Informationen fachgerecht und nachvollziehbar darzustellen.

Ein Baumkataster ist ein Verzeichnis von Bäumen. Die Daten sind in einer Tabelle/Datenbank gespeichert und auf einer Karte verzeichnet. Für ein Baumkataster wird ein geographisches Informationssystem (GIS) benötigt. Es dient zur räumlichen Darstellung der Bäume auf einer Karte, Eingabe, Abfrage, Verwaltung, Auswertung und Ausgabe der Daten.

Folgende Übersicht aus dem Baumkataster soll die Vorteile eines GIS-basierten Baumkatasters darstellen:

GIS ist ein eigenes umfangreiches Spezialgebiet. Daher wird aufgrund der Komplexität nicht zu sehr ins Detail gegangen und sich auf die notwendigen (Grund-) Funktionen für das Baumkataster beschränkt. Ich arbeite mit einem Baumkataster, welches bei zahlreichen Gemeinden, Baumpflegern und Baumkontrolleuren im Einsatz ist.

 

Wie kann ein Workflow aussehen?

Der Workflow wird immer an den Bestand der Bäume und den entsprechenden Auftrag angepasst.

Ein möglicher Workflow, der mit einem meiner großen Auftraggeber abgestimmt ist, möchte ich exemplarisch vorstellen:

Gemäß FLL Baumkontrollrichtlinien ist die Verkehrssicherheit durch fachgerechte Regelbaukontrollen und Dokumentationen, verbunden mit ggfs. erforderlichen weiteren Maßnahmen sicherzustellen. Bei Kindertagesstätten ist zudem erforderlich die Bepflanzung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Giftpflanzen vorhanden sind.

Mit der Erbringung der Regelbaumkontrollen gemäß FLL, sowie eine damit verbundene Überprüfung der Gartenflächen auf Giftpflanzen können diese Kontrollverpflichtungen und eine mögliche Haftung auf mich als Sachverständigen übertragen werden.

Ich führe die Regelbaumkontrollen gemäß der aktuellen Baumkontrollrichtlinien der FLL (derzeit: Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen – Baumkontrollrichtlinien, 2010) in Abstimmung mit den Organisationseinheiten vor Ort durch. In meinen Geschäftsräumen wird ein Baumkontrollbuch (GIS-basiertes Baumkataster) geführt. Ich erstelle nach den Begehungen eine Sachverständigenstellungnahme inkl. Kopien der Protokolle (Baumdatenblättter), in der die Ergebnisse festgehalten werden. Diese wird per Mail an die Organisationseinheit und auf Wunsch in „CC“ weiteren Personen zur Verfügung gestellt. Die Sachverständigenstellungnahme ist die Zusammenfassung und dient der Arbeitserleichterung vor Ort.

Wurde festgestellt, dass z.B. baumpflegerische Maßnahmen (Totholzentfernung) erforderlich sind, wird die Dringlichkeit in Ampelform dargestellt. Auf Wunsch kann durch mich eine Hilfestellung bei der Erledigung der Maßnahmen geleistet werden.

Informationen für Kleingartenvereine und Stiftungen

Bei Kleingartenvereinen uns Stiftungen stellt sich die Thematik ähnlich dar, lediglich für eine bessere Lesbarkeit wird nachfolgend die Ausführung anhand von Kleingartenvereinen erstellt.

Insbesondere bei Kleingartenvereinen stellt sich die Frage, ob die Bäume und Gehölze auf Gemeinschaftsflächen (Parkplätze, Wege, Spielplätze, Außenanlagen, etc.) im Verantwortungsbereich der Vereine liegen.

Wurde vom Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht abgetreten, muss der Verein die Verkehrssicherheit durch die vorgeschriebenen Regelbaumkontrollen gemäß FLL von fachkundigen Personen durchführen und dokumentieren lassen. Der Verein, also der Vorstand des Vereins, ist hierfür verantwortlich und hat somit ein potentielles Risiko im Falle eines Schadens in die Haftung genommen zu werden.

Grundsätzlich kann diese Kontrollaufgabe von einem Vereinsmitglied durchgeführt werden, wenn dieses die ausreichende Fachkunde (z.B. als zertifizierter Baumkontrolleur) nachweisen kann. In diesen Fällen empfiehlt es sich, zu prüfen, ob eine Versicherung diese Kontrolltätigkeit in ausreichender Höhe versichert. Handelt es sich um ein Vorstandsmitglied, ist bei der Versicherung vorab nachzufragen, ob im Falle eines Schadens diese Tätigkeit im Rahmen der bestehenden Versicherungen abgedeckt ist.

Es sollte genau dokumentiert werden, wer für die Baumkontrolle und daraus resultierenden Maßnahmen verantwortlich ist.

Die Baumkontrolle kann auch an Externe abgetreten werden. Dies hat für den Verein den Vorteil, eine fachgerechte Baumkontrolle und Dokumentation vorweisen zu können und gleichzeitig die Haftung für den Verein zu minimieren.

In der Praxis hat es sich bewährt, die Baumkontrolle von Personen / Firmen durchführen zu lassen, die nicht an weiteren Maßnahmen wie z.B. an der Fällung bzw. Baumpflege durch Folgeaufträge profitieren.

Schalltomograph (Beschallung)

Eingehende Baumuntersuchungen sind bei Bäumen mit eingeschränkter Vitalität, Höhlungen oder Pilzfruchtkörpern ist es wichtig, zu beurteilen, wie stark diese Schäden sind. Je größer die Schadbereiche sind, desto mehr ist in der Regel die Verkehrssicherheit eingeschränkt.

Eine zuverlässige Beurteilung ist in vielen Fällen von außen nicht möglich da die Schäden sich im Baumstamm befinden. Um in den Baum „hineinzuschauen“ kann der Baum mit einem modernen Schalltomographen untersucht werden. Häufig wird umgangssprachlich von einer Beschallung gesprochen.
Einer der großen Vorteile ist, dass die Untersuchung nahezu verletzungsfrei Defekte und Problemstellen im Baum aufzeigt.

Ein Schalltomograph analysiert den Zustand des Holzes eines Baumes mit Hilfe von Schallsignalen. Wie die Ergebnisse von Schalltomographien aussehen und weitere Informationen finden Sie hier

Bohrwiderstandsmessung (Resi-Messung)

Bei Bäumen mit eingeschränkter Vitalität, Höhlungen oder Pilzfruchtkörpern ist es wichtig, zu beurteilen, wie stark diese Schäden sind. Je größer die Schadbereiche sind, desto mehr ist in der Regel die Verkehrssicherheit eingeschränkt.

Eine zuverlässige Beurteilung ist in vielen Fällen von außen nicht möglich da die Schäden sich im Baumstamm befinden. Um in den Baum „hineinzuschauen“ kann der Baum mit Bohrwiderstandsmessungen untersucht werden. Defekte und Problemstellen im Baum können so aufzeigt werden.

In der Umgangssprache als Resi-Bohrgeräte bezeichnete Prüf- und Messgeräte, arbeiten nach dem Bohrwiderstandsmessprinzip. Die Bezeichnung Resistograph ist eine Hersteller- / Markenbezeichnung für ein Bohrwiderstandsgerät und wird manchmal fälschlicher Weise als Synonym (wie z.B. Uhu für Kleber) verwendet. Sie geben Auskünfte über das Innenleben, z.B. von Baumstämmen, Baumwurzeln und Holzmasten, in dem Bereich in dem die Bohrung erfolgt. Sie arbeiten präzise und schnell. Mit nur geringem Messaufwand lassen sich aussagekräftige Informationen zu Strukturen, möglichen Schäden und Restwandstärken von Bäumen und Holzkonstruktionen ermitteln.

Weitere Informationen finden Sie hier hier

Seminare und Vorträge

Fachvorträge werden in der Regel mit Powerpoint-Unterstützung und entsprechenden Unterrichtsmaterialien durchgeführt. Durch die Visualisierung und die pädagogisch neuesten Methoden (siehe Ausbildereignung) wird komplexes Wissen leicht verständlich vermittelt. Die Themenauswahl, Zielsetzung und Länge der Veranstaltung erfolgt selbstverständlich individuell nach den entsprechenden Bedürfnissen.

Vorträge, Schulungen hat Thomas Bauer unter anderem bereits bei folgenden Institutionen gehalten:

  • Bayerischem Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten (Sachverständigenfortbildungstagung)
  • Bundesverband deutscher Gartenfreunde e.V.
  • Landesverband bayerischer Kleingärtner e.V.
  • Verband der Kleingärtner Baden-Württemberg e. V.
  • Kleingartenverband München e.V.
  • Stadtverband Nürnberg der Kleingärtner e.V.
  • Stadtverband Augsburg der Kleingärtner e.V.

Schulungsreihen / Kleingartenfachberaterausbildung

Neben den Fachvorträgen habe ich mehrfach für den Stadtverband Augsburg der Kleingärtner e.V. eine Kleingartenfachberaterausbildung für interessierte Pächter durchgeführt:

Den Teilnehmern werden innerhalb von ca. zwei Jahren umfangreiche Fachkenntnisse vermittelt. Der Lehrplan umfasst ca. 110 theoretische Schulungsstunden, sowie Baum- und Strauchschnittkurse und Lehrfahrten. Diese Fachthemen sind in vier Semester gegliedert

Umfangreichere Schulungen wie mehrtägige Weiterbildungen oder Ergänzungen zu den Fachberaterausbildungen können individuell auf die Bedürfnisse angepasst werden.

Sehr gerne wird für Sie ein Angebot für Fachvorträge oder Schulungsreihen erstellt.

Garten und Gartengestaltung

Sie wollen Ihren Garten umgestalten oder neu anlegen? 

Die Planung des Garten erfolgt nach eingehender Beratung vor Ort. 

Hierfür werden unterschiedliche Gestaltungselemente vorgestellt und gegeben falls in Abstimmung mit der zukünftigen Nutzung des Gartens in die Vorplanung aufgenommen. Vorschläge und Anregungen werden bewertet und diskutiert. 

Das besprochene Konzept wird nachbereitet und kann anschließend vor Ort visualisiert werden, um einen Eindruck des Planungsstands zu gewinnen.

Sie wollen Ihren Garten selber Anlegen und benötigen nur eine Einweisung, wie die Arbeiten aus fachlicher Sicht ausgeführt werden sollen?

Der Sachverständige Thomas Bauer  steht mit seinem Wissen gerne zur Verfügung und zeigt Ihnen wichtige Arbeitsschritte.

Bei Vergabe der Arbeiten an eine Firma können bei Bedarf die Arbeiten / das Ergebnis überwacht und abgenommen werden.

 

Umweltbaubegleitung

Seit der Einführung des Umweltschadensgesetzes im Jahr 2007 finden sich in Genehmigungsbescheiden oder Baugenehmigungen zunehmend Auflagen, die eine „Umweltbaubegleitung“ fordern. Die Umweltbaubegleitung (UBB) ist bei diversen Bauvorhaben zu finden. Das Ziel der UBB ist die Beachtung aller gesetzlichen Umweltvorschriften, Normen und Regelwerke, die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben aus der Baurechtserlangung sowie die Vermeidung von Umweltschäden, den dadurch entstehenden Kosten und Zeitverzögerungen. In diesem Themenfeld hilft Ihnen Thomas Bauer. Dabei sind es nicht immer nur die großen Infrastrukturprojekte, sondern zunehmend auch kleinere Bauvorhaben, bei denen eine UBB eine wichtige Rolle spielt und die Auftraggeber vor möglichen Problemen und Kosten schützt.

Auf dem Gelände des GASWERK Augsburg spielt die Umweltbaubegleitung eine herausragende Rolle. Es entsteht ein Leuchtturmprojekt für den Umwelt- und Artenschutz. Das Sachverständigenbüro Thomas Bauer ist in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung, dem Landschaftspflegeverband dabei das Areal sowohl ökologisch, als auch als Erholungs- und Festivalfläche weiterzuentwickeln. Dies scheint nur auf den ersten Blick ein Widerspruch zu sein. Es gibt bereits ein miteinander von Modular ( 10.000 Besucher) und Holzbiene, Revolverheld und Wanderfalke, Feldhase und Erlebnisgärten für Kinder. Ein tolles innerstädtisches Projekt, welches alle Besucher willkommen heisst. Hier ist für jeden etwas dabei.

Abnahmen

Abnahmen von Bauleistungen werden nach der Fertigstellung von Garten- und Landschaftsbauunternehmen und Auftraggeber durchgeführt.

Für Hausverwaltungen und WEGs kann die Hinzuziehung eines des Sachverständigen bei umfangreicheren Garten- und Landschaftsbauleistungen sehr sinnvoll sein, da die fachliche Prüfung kompetent und umfangreich durchgeführt wird. Gegenüber den Eigentümern bzw. Mitgliedern kann der Hinweis auf eine objektiv, sachverständig durchgeführte Abnahme Streitigkeiten vermeiden bzw. befrieden. Ebenso kann für Hausverwaltungen ein Haftungsrisiko für unentdeckte Mängel bei Abnahmen ausgeschlossen werden. Es hat sich bewährt, dass Abnahmen durch einen Sachverständigen begleitet werden.

Zu diesem Zeitpunkt kann vor Ort mit allen Beteiligten die Leistung geprüft werden und im Idealfall die Abnahmefähigkeit (Mängelfreiheit der Arbeiten) festgestellt werden.

Bei dem Vorhandensein von Mängeln kann direkt eine Lösung gefunden werden. Mit dem Instrument der Abnahme ist für alle Beteiligten der aktuelle Stand objektiv festgehalten und klar, wie der weitere Fortgang ist.

Daher empfiehlt sich eine gut vorbereitete Abnahme, um Streitigkeiten im Nachgang zu vermeiden.

Hier finden Sie Beispiele zur Prüfung der Abnahmefähigkeit, Mängelbeurteilung und Rechnungsprüfung von Gartenbauleistungen (Pflanzungen, Plattenbeläge, Trockenmauern, Gabionen, Teiche u.a.).

Baubegleitung & Kontrollen

Baubegleitung, Kontrollen und (Zwischen)-Abnahmen sind zuverlässige Instrumente, um bereits während der Arbeiten fachgerechte Ausführungen  zu gewährleisten und Fehler zu verhindern. 
So hilft in der Praxis oft die reine Anwesenheit des Sachverständigen auf der Baustelle, bzw. die Ankündigung, dass ein Sachverständiger während den Arbeiten unangemeldet vorbeikommt, dass ein sorgfältigeres Arbeiten erfolgt.
Insbesondere bei hochwertigen, aufwendigen und teuren Projekten können bei der frühen Einschaltung viel Zeit und Auseinandersetzungen erspart werden. 
Das nachträgliche Aufgraben oder Öffnen von Bauteilen, Wänden, Pflaster etc. kann dann unterbleiben. 

Artenschutzrechtliche Prüfung ASP 1 (Potentialeinschätzung)

Sowohl im Rahmen der Baumkontrolle und Beurteilung der Verkehrssicherheit können artenschutzrechtliche Belange relevant werden, auch bei Baumpflegearbeiten, Baumaßnahmen, Rodungen, etc. kann es erforderlich sein, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen.

Das relativ neue Instrument der artenschutzrechtlichen Prüfung basiert auf den Schutzbestimmungen für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten, die in zwei europäischen Richtlinien, der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) und der Vogelschutz-Richtlinie sowie im nationalen Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz) verankert sind.
Eine detailliertere Darstellung der gesetzlichen Grundlagen und der Vorgehensweise bei der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ist in den Hinweisen der Obersten bayerischen Baubehörde für saP im Straßenbau und beim Bayerischen Landesamt für Umwelt zu finden.

 Das Verfahren zur Artenschutzprüfung (ASP) ist in drei Stufen unterteilt:
 Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
 Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
 Stufe III: Ausnahmeverfahren
 
Die Artenschutzprüfung der Stufe 1 (auch Potentialeinschätzung) ist die Grundlage zur Einschätzung eines potentiellen Konflikts der geplanten Maßnahme mit den Vorgaben des Artenschutzrechts. Hierfür ist eine Begutachtung des Geländes vor Ort erforderlich. Der Untersuchungsumfang ist abhängig von Größe und Beschaffenheit des Geländes, sowie vorhandenen Grünflächen mit Baumbestand.
 
Für einzelne Bäume reicht erfahrungsgemäß ein Ortstermin zur Bewertung der Stufe 1 aus. Sollten bei der Bewertung der Stufe 1 keine Konflikte mit dem Artenschutz gesehen werden, ist das Verfahren beendet. Liegt ein Konfliktpotential vor, wird eine Prüfung der Stufe 2 notwendig.
Es wird empfohlen auch bei einfachen und unproblematischen Fällen eine „artenschutzrechtliche Beurteilung“ anzufertigen, in der das Projekt kurz beschrieben und hinsichtlich seiner Auswirkungen eingeschätzt wird. Die ggf. notwendigen Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Aufhängen von Fledermauskästen) sind dort zu dokumentieren.

Sie haben Fragen oder möchten ein Angebot?

Dann rufen Sie mich an unter
Tel. Augsburg (Hauptsitz): +49 (0) 821 66 104 85
Tel.: +49 (0) 8161 976 9746
Mobil: +49 (0) 179 666 4881
oder schreiben eine E-Mail an: info@gartenbewertung.de
oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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