Referenzen

Meine Kunden

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der Referenzen des Sachverständigenbüros Thomas Bauer. Neben zahlreichen Amtsgerichten und Landgerichten hat Thomas Bauer eine Auswahl an Auftraggebern zusammengestellt:

 

  • Kleingartenversicherungsdienst (KVD)
  • Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.
  • Landesverband bayerischer Kleingärtner e.V.
  • Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde e.V.
  • Landesverband der Gartenfreunde Ostfriesland e.V.
  • Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V.
  • Gothaer Versicherung

Gartenbesitzer, Kleingärtner, Privatleute, Investoren (Grundstücksentwickler, Grundstücks-GmbHs, etc.) und Hausverwaltungen sind ebenfalls zufriedene Kunden von Thomas Bauer. Nachfolgend werden in der Bildergallerie spannende Fälle näher dargestellt, um das breite Spektrum der Leistungen zu veranschaulichen.

Nachfolgende Bildergalerie soll die Mess- und Dokumentationstätigkeit des Sachverständigen veranschaulichen.

Kleingarten Schätzung Bewertung Pflegerückstand
Artikel in der Zeitschrift der Fachberater

Bei der Beurteilung des Zustandes einer Kleingartenparzelle kommt es immer wieder zu Diskussionen, ob es sich um Pflegerückstände oder um erhebliche Bewirtschaftungsmängel handelt.

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Verwilderte und stark vernachlässigte Kleingartenparzellen stören den Frieden in der Kleingartenanlage u.a. durch Samenflug. Auch Personen die auf langen Wartelisten stehen ist nicht vermittelbar, warum bewirtschaftete und verwilderte Parzellen nicht anderweitig vergeben werden. Zu den Aufgaben der Verpächter und Kleingartenvereinen gehört es, den Zustand aller Parzellen zu kontrollieren und ggfs. regulierend einzugreifen. Bei der Beurteilung des Zustandes einer Kleingartenparzelle kommt es immer wieder zu Diskussionen, ob es sich um Pflegerückstände oder um erhebliche Bewirtschaftungsmängel handelt.
Zu Haus in jedem Kleingärtnerverein, DER FACHBERATER ist das Verbandsorgan des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e. V. (BDG).
Die Fachzeitschrift erscheint vierteljährlich mit einer Auflage von jeweils 20.000 Exemplaren. Sie richtet sich an alle Entscheidungsträger und Gartenfachleute in den Kleingärtnervereinen sowie Politik und Verwaltung.
Die aktuelle Rechtsprechung ist so zu verstehen, dass die zweckfremde Nutzung und erhebliche Bewirtschaftungsfehler mit negativen Auswirkungen auf Nachbarparzellen untersagt ist. Gärtnerische Unzulänglichkeiten bei der Gartenpflege, geringe Qualität, Minderertrag der kleingärtnerischen Kulturen wie auch eine naturnahe Gartengestaltung stellen keinen erheblichen Bewirtschaftungsmangel dar. Die Erheblichkeit der Bewirtschaftungsmängel ist, z.B. anhand der von Thomas Bauer erstellten Checkliste zu prüfen und zu dokumentieren.
Im Kommentar zum BKleingG wird hierzu vielsagend ausgeführt: „Die Rechtsprechung ist bisher bei Kündigungen wegen erheblichen Bewirtschaftungsmängeln sehr zurückhaltend.“
Das Ziel der Beurteilung einer Kleingartenparzelle in Hinblick auf eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung ist es, eine gemäß dem BKleingG, der Satzung und der Gartenordnung konforme Kleingartenanlage bzw. Kleingärten zu schaffen und zu erhalten.

Kunststoffbelag Spielplatz Kunststofflächen Rissbildung Begutachtung
Sportplatzbau Fallschutz

Rissbildungen in eng begrenzten Bereichen können ein Hinweis auf ein größeres Problem sein.

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In Abhängigkeit von dem Unterbau können weitere Schäden entstehen, der Unterbau soll wasserdurchlässig erstellt werden. Im Rahmen der verpflichtenden, wiederkehrenden Spielplatzkontrolle sollten in den ersten Jahren nicht nur die Spielgeräte genau geprüft werden, sondern auch die Beläge in Hinblick auf mögliche Mängel geprüft werden.

Spritzmittelschaden an Rasen
Spritzmittelschaden – Abdrift des Mittels vom Nachbargrundstück

Der Nachbar hat gegen Unkraut Spritzmittel (PSM) ausgebracht. Leider wurde nicht beachtet, dass bei Wind eine Abdrift des Mittels erfolgt.

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Der Geschädigte hat mich beauftragt festzustellen, ob es sich um einen PSM Schaden handelt und welche Schadenshöhe entstanden ist.
Die Schadsymptome wie Vergilbungen, Absterben von Triebspitzen sowie ganzen Trieben an unterschiedlichen Pflanzen hat gezeigt, dass es sich um einen PSM Schaden handelt. Die Schäden waren bei einigen Pflanzen nur auf der Seite vorzufinden, die zum Nachbarn zeigte. Beim Rasen konnte zudem gezeigt werden, dass durch Pflanzen abgedeckte Bereiche nicht geschädigt wurden.

Trockenmauer, Steinmauer, Stützmauer Ausführung
Abnahme von Garten- und Landschaftsbauarbeiten – Trockenmauer
Trockenmauern müssen fachgerecht errichtet werden. Ein sehr schlechtes Zeichen vor Ort ist, wenn bereits Steine der Mauer auf dem Boden liegen.
 
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Bei dem untersuchten Fall wurden mehrere Fehler durch die Gartenbaufirma begangen. Die Hinterfüllung der Steine, die das Wasser ableiten soll, fehlte. Daher wurde Material ausgeschwemmt. Darüber hinaus wurde die Mauer senkrecht, bzw. mit einer Neigung vom Hang weg errichtet. Das widerspricht den Regelwerken und DIN-Vorschriften und ist statisch erkennbar unzureichend. Durch diese Fehler fällt die Mauer kurz- bis mittelfristig zusammen. Die Abnahme der Garten- und Landschaftsbauarbeiten war daher nicht möglich.
Knirschfugen bei Natursteinpflaster, schlecht verlegtes Pflaster
Pflasterarbeiten
Beim Verlegen von Natursteinplatten und Kleinpflaster treten immer wieder die selben Fehler auf. Nachfolgende Bilder zeigen deutlich den Unterschied zwischen fachgerecht und mängelbehaftet.
 
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In diesem Fall wurde die meisten der überhaupt möglichen Fehler gemacht. So wurde bei starkem Frost versucht den Unterbau zu verdichten, dies ist natürlich nicht möglich. Das Splittbett wurde im falschen Niveau ausgeführt und die Platten zudem beim Einbau beschädigt und z.T. ohne Fuge verlegt. Im Rahmen der Nachbesserungsarbeiten sind folgende Bilder entstanden. 

Schätzung Spritzmittelschaden in Weinbergen
Schadensfeststellung von Wuchsanomalien

Im Rahmen eines größeren Auftrages wurden von Thomas Bauer Wuchsanomalien in Weinbergen an der Mosel, Rheingau, Reinhessen und am Kaiserstuhl (Breisgau) erfasst.

Die Wuchsanomalien beziehen sich sowohl auf das Blattaussehen sowie auf die Ausbildung der Weintrauben.

Wertermittlungen in Ingolstadt
Wertermittlungen von Kleingartenparzellen wurden im Rahmen einer Altlastensanierung für das Staatliche Bauamt Ingolstadt durchgeführt.
 
Neben Garten- und Landschaftsbauabnahmen wurden bereits Unfallschäden aufgenommen und bewertet.
 
Wertermittlungen in Augsburg
In Augsburg hat der Sachverständige Thomas Bauer im Laufe der letzen zehn Jahre weit über 1.500 Wertermittlungen für den Stadtverband Augsburg der Kleingärtner e.V. durchgeführt. Die Kleingärtner sind in der Regel anwesend während sie den Kleingarten schätzen lassen.
 
Neben diesen Gartenbewertungen wurden nahezu sämtliche Dienstleistungen sozusagen von A wie z.B. Anfahrschäden durch PKWs bis Z wie Zaunabnahmen (wurde der Zaun fachgerecht erstellt?) abgewickelt.
 

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Dann rufen Sie mich an unter
Tel. Augsburg (Hauptsitz): +49 (0) 821 66 104 85
Tel.: +49 (0) 8161 976 9746
Mobil: +49 (0) 179 666 4881
oder schreiben eine E-Mail an: info@gartenbewertung.de
oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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